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SLVsR e.V.
Sächsische Landesverband für soziale Rechtspflege e. V.
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Fragen und Antworten
In einer JVA gibt es vielfältige ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten:
- Einzelbegleitung, z. B. durch Briefkontakt, Besuche, Begleitung bei Ausführungen oder Ausgängen
- Gruppenarbeit, z. B. Gesprächsgruppen, Bewerbungstrainings, Sprachkurse, Sozialkompetenztrainings, Vermittlung lebenspraktischer Hilfen (Umgang mit Geld, Alltagsbewältigung)
- Freizeitangebote, z. B. Kochkurse, Kreativangebote, Sportgruppen, Theatergruppen, Mitarbeit bei der Gefangenenzeitschrift u.a.
- Religiöse Angebote, z. B. als Seelsorgehelfer oder bei der Unterstützung von Gottesdiensten und religiösen Festen
- Hilfe bei der Entlassung, z. B. Unterstützung bei der Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung von Angehörigen, z. B. im Kontakt mit Behörden, bei der Betreuung von Familienangehörigen, als Ansprechperson
Auch außerhalb der JVA können Sie sich ehrenamtlich engagieren. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Verein der freien Straffälligenhilfe. Dort können Sie z. B. Haftentlassenen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft helfen.
Sie können in allen zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten tätig werden. In Bautzen, Dresden, Görlitz, Leipzig, Torgau, Waldheim, Zeithain und Zwickau können Sie erwachsene männliche Gefangene unterstützen. Weibliche Gefangene sind in der JVA Chemnitz untergebracht. Jugendliche Straftäter verbüßen ihre Freiheitsstrafe in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen.
Sollte keine Einrichtung des Justizvollzugs in Ihrer Nähe sein, können Sie z. B. Briefkontakt zu einem oder mehreren Gefangenen halten.
Um ehrenamtlich in der JVA tätig zu werden, ist ein schriftlicher Antrag an die Justizvollzugsanstalt zu stellen, in der Sie hauptsächlich tätig sein wollen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Mindestalter: 21 Jahre
- in den letzten 5 Jahren wurde keine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel gegen Sie verhängt oder vollzogen
- Sie stehen nicht unter Bewährung oder Führungsaufsicht
- gegen Sie ist kein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig
- Vorlage eines Führungszeugnisses
Ein Ehrenamt in der JVA setzt weiterhin voraus, dass Sie sich an die Regeln der Einrichtung halten. Vor Ihrem Einsatz werden Sie entsprechend informiert und ausführlich belehrt.
Für ein Ehrenamt im Justizvollzug ist auch die persönliche Eignung wichtig. Sie sollten offen, empathisch und unvoreingenommen auf Menschen zugehen können. Da Gefangene oft wenige stabile soziale Kontakte haben, sollten Sie Geduld haben und verlässlich sein. Die ehrenamtliche Arbeit mit Gefangenen bedeutet, sich auf schwierige Lebenssituationen einzulassen und setzt persönliche Belastbarkeit voraus. Sie müssen damit rechnen, dass Gefangene mehr Erwartungen an Sie haben, als Sie erfüllen können oder zu erfüllen bereit sind. Hier sollten Sie klar in Ihrer Kommunikation sein und eigene Grenzen kennen und benennen können.
Sofern die Anstaltsleitung Sie als geeignet einstuft und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ausweis für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Sächsischen Justizvollzug.
Wie zeitintensiv Ihr Ehrenamt ist, hängt von der konkreten Aufgabe ab, die Sie übernehmen möchten. Seien Sie realistisch bei der Einschätzung Ihrer eigenen Ressourcen. Die meisten Ehrenämter im Justizvollzug sind auf Langfristigkeit angelegt und beinhalten den Beziehungsaufbau zu einer oder mehreren Personen. Entscheiden Sie sich nur dann für ein solches Ehrenamt, wenn Sie dies auch tatsächlich für eine bestimmte Zeitdauer verlässlich zusichern können.
Alternativ gibt es Einmalaktionen, die Sie unterstützen können, z. B. die jährliche Weihnachtspaket-Aktion vom Schwarzen Kreuz.
Jede JVA in Sachsen hat Beauftragte für Ehrenamt benannt, die Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Während Ihres Dienstes in der JVA werden Sie durch Justizvollzugsbeamte unterstützt.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus die Kontaktaufnahme zu einem Träger der freien Straffälligenhilfe in Ihrer Nähe. Viele Vereine beraten und unterstützen Sie in Ihrem Ehrenamt oder organisieren Austauschrunden mit anderen Engagierten. Einige Vereine bieten Schulungen an, die Sie auf Ihre Tätigkeit vorbereiten oder die Sie begleitend zum Ehrenamt absolvieren können.
Auch der SLVsR e. V. informiert über das Ehrenamt im Justizvollzug und bietet in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) eine jährliche Schulung für Ehrenamtliche aus ganz Sachsen an.
Nutzen Sie die Möglichkeiten zur regelmäßigen Weiterbildung, um Ihr Ehrenamt kompetent auszuüben. Aktuelle Termine können Sie unserem Veranstaltungskalender entnehmen.
Die Verwaltungsvorschrift Aufwandsentschädigung Ehrenamt in der JVA sieht eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro (in Ausnahmefällen 50,00 Euro) vor, wenn Sie monatlich mindestens 4 Stunden Ehrenamt im Justizvollzug leisten und die Finanzierung durch Haushaltsmittel gedeckt ist. Über die Gewährung entscheidet die Anstaltsleitung.
Vereine und andere Träger können für Ehrenamtliche eine Ehrenamtsförderung über das Förderprogramm „Wir für Sachsen“ beantragen, sofern das Engagement mindestens 20 Stunden im Monat beträgt. Die monatliche Förderung beträgt ca. 40,00 Euro. Ob für Sie eine solche Förderung beantragt werden kann, obliegt der Entscheidung des antragstellenden Trägers. Wenden Sie sich hierzu an einen Verein der freien Straffälligenhilfe.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten. Sie berechtigt zum ermäßigten oder kostenfreien Eintritt in verschiedene Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Karte wird demnächst neu für den Zeitraum 2025 bis 2027 aufgelegt.
Ehrenamtliche sind bei ihrer Tätigkeit im Justizvollzug entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Die Unfallversicherung greift auch bei Unfällen auf direktem Weg zur oder von der Tätigkeit. Erfolgt die Tätigkeit im Auftrag der Justizvollzugsanstalt, ist die Unfallkasse Sachsen zuständig.
Wenn Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit für einen Verein ausüben, erhalten Sie ggf. Versicherungsschutz über den Verein. Fragen Sie nach, ob für Ihre Tätigkeit eine Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Sie haben außerdem verschiedene Möglichkeiten, um private Versicherungen abzuschließen. Viele Anbieter versichern Ehrenamt inzwischen mit. Ihr Versicherungsunternehmen kann Sie dazu informieren und beraten.
Für alle Engagierten, die sonst keinen Versicherungsschutz genießen würden, hat der Freistaat Sachsen Landessammelversicherungsverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Der Umgang mit Strafgefangenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gefangene sollen während der Freiheitsstrafe befähigt werden „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 SächsStVollzG).“ Oberstes Vollzugsziel ist die Resozialisierung. Die Mitwirkung von Ehrenamtlichen bei der Vollzugsgestaltung ist dabei ausdrücklich erwünscht: „Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzugs sollen in den Vollzugsalltag einbezogen werden (§ 3 Abs. 6 S.4 SächsStVollzG).“
Sie haben weitere Hinweise für uns oder Fragen, die noch nicht beantwortet wurden?
Wir freuen uns über Ihr Feedback an: verband@slvsr.org
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